Änderungen gegenüber der Version vom 01.05.2020:
§ 3: Die Einschränkungen bei den Spielzeiten für Jugendliche unter 18 Jahren werden aufgehoben. Die Jugendlichen sind ab 15.04.2025 ohne zeitliche Einschränkung spielberechtigt.
§1 Spielsaison
Der Vorstand legt den Beginn und das Ende der Spielsaison fest und gibt es den Mitgliedern durch Aushang auf der Anlage bekannt.
§2 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind:
- Aktive Mitglieder, die im Besitz einer gültigen Spielberechtigung sind.
- Passive Mitglieder haben das Recht, an Vereinsturnieren (Saisonbeginn, Sommerfest, Saisonabschluss) aktiv teilzunehmen.
- Gastspieler, nachdem die Eintragung im Gästespielbuch erfolgt ist (vgl. § 3, Abschn. 5).
- Nichtmitglieder nach Buchung des speziell hierfür vorgesehenen Platzes. Die Buchung kann
nur am Wochenende ausschließlich für den darauf folgenden Montag erfolgen (vgl. § 3, Abschn. 6).
Die durch Aushang auf der Tennisanlage angezeigten Trainingszeiten und Verbandsspiele haben grundsätzlich Vorrang gegenüber den nachfolgenden Regelungen.
- Die allgemeine Spielzeit beginnt um 7.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.
- Alle aktive Mitglieder (Erwachsene über 18 Jahre, Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahre) sind ohne zeitliche Einschränkung spielberechtigt.
- Ein Gastspieler ist erst dann spielberechtigt, wenn sich das mitspielende TV- Mitglied im Gastspielerbuch mit Namen und Uhrzeit des Spielbeginns eingetragen hat. Nach Beendigung des Spiels ist die Uhrzeit einzutragen.
Spielmöglichkeit für Gäste |
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Bis Beginn der Sommerferien Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr sowie ganztägig an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen |
Ab Beginn der Sommerferien |
Spiel-Gebühr |
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Generell pro Platz und Stunde (60 min.): 6.– EURO Hinweis: Die Gebühr ist unabhängig von der Anzahl der Gäste. Es können z.B. ein TV-Mitglied und 3 Gäste auf einem Platz spielen, die Stunde kostet auch dann 6.– €. |
- Nichtmitgliedern steht montags (werktags) Platz 3 entsprechend der von ihnen gebuchten Zeit zur Verfügung. Die Buchung erfolgt am Wochenende ausschließlich für den darauf folgenden Montag. Die Gebühr beträgt 10.— Euro/Stunde unabhängig von der Zahl der Spieler.
- Die Spieldauer einschließlich der Platzpflege beträgt für Einzel und Doppel jeweils 60 Minuten. Die Platzpflege beinhaltet das Spritzen vor dem Spiel (bei trockenem Sand) und das Abziehen des Platzes nach dem Spiel (vgl. § 6).
- Die Platzbelegung erfolgt durch Anbringung der Spielberechtigung auf der Platzbelegungstafel. Es dürfen nur Spielberechtigungsmarken von auf der Anlage anwesenden Spielern angebracht werden.
- Ein „Nachschieben“ der Spielberechtigungsmarken während der Spielzeit ist unzulässig.
- Wird ein Platz nur durch eine Person belegt, kann ein anderer Spielberechtigter seine Spielberechtigungsmarke dazuhängen.
- Bei Wartezeiten von mehr als 1 Std. sind die Plätze vorrangig mit Doppeln zu belegen.
- Für Gastspieler ist vom Vereinsmitglied die Spielberechtigungsmarke „Gast“ anzubringen.
- Nichtmitgliedern, die am Wochenende beim Hüttendienst für den folgenden Montag gebucht haben, steht der reservierte Platz zur Verfügung. Hier wird die Marke „Vermietet“ vom Hüttendienst angebracht.
- Für Mannschaftstraining und Verbandsspiele sind die benötigten Plätze mit den entsprechenden Spielmarken rechtzeitig vorab zu belegen.Wenn keine weiteren Verbandsspiele dagegen sprechen, kann eine 4er Mannschaft auf 4 Plätzen ihre Einzel beginnen.
- Für Vereinsturniere, offene Turniere und Freundschaftsspiele kann der Vorstand je nach Bedarf die Anlage belegen.
§ 5 Spielkleidung
Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze benutzt werden.
§ 6 Pflege der Plätze
- Die Spielzeit ist so zu wählen, dass genügend Zeit (mind. 5 Min.) zum Abziehen der Plätze nach dem Spiel und zum Spritzen vor dem Spiel zur Verfügung steht.
- Die Platzpflege ist nach den aushängenden Tafeln vorzunehmen. Die Plätze sind auf ihrer gesamten Fläche (nicht nur das Spielfeld) entsprechend der folgenden Grafik (siehe folgende Seite) komplett abzuziehen. Sind beim Spiel gröbere Unebenheiten oder Löcher entstanden, sind diese unverzüglich zu begradigen und mittels Reiben oder Stampfen mit den Füßen wieder zu befestigen. Die Linien sind mit dem Besen zu säubern.Bei trockenen Plätzen muss der Platz ganzflächig vor Spielbeginn beregnet werden, gegebenenfalls ist anstatt der automatischen Beregnung der Wasserschlauch mit Fächerdüse zu benutzen. Bei großer Trockenheit kann es erforderlich sein, dass die Plätze auch während des Spiels gewässert werden müssen.Nach dem Spielen ist der Platz mit dem Schleppnetz abzuziehen. Benutzte Geräte sind ordnungsgemäß aufzuhängen.
§ 7 Ordnung auf den Plätzen
- Die Plätze sind in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen (z.B. kein Zurücklassen von Getränkeflaschen, Balldosen, etc.).
- Das Mitnehmen von Tieren auf die Plätze ist verboten.
- Ist der Platz nach einem Tennisspiel nicht weiter belegt, so muss der Benutzer den Platz abschließen – auch tagsüber. Das letzte sich auf der Anlage aufhaltende Mitglied ist dafür verantwortlich, beim Verlassen der Anlage
- die Sonnenschirme auf den Tennisplätzen in die vorgesehenen Behältnisse zu verstauen
- die Sonnenschirme vor der Bewirtschaftungshütte festzuzurren
- alle Sitzkissen in die dafür vorgesehene Kiste zu legen
- alle Licht- und Stromquellen abzuschalten
- in der Bewirtschaftungshütte die Dachluke und alle Fenster zu schließen
- alle Türen (Tennisplätze, Bewirtschaftungshütte und Funktionsgebäude mit Umkleideräume, WC, Schuhraum) abzuschließen.
§ 8 Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Vorstand und die damit beauftragten Mitglieder des technischen Ausschusses.
§ 9 Haftung
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden und Folgeschäden aus unsachgemäßer Benutzung.
Die vorstehende Spiel- und Platzordnung wird auf Beschluss des Vorstandes ab 15. April 2025 gültig.
Hohenacker, den 15. April 2025
gez. Dr. Jochen Matzenbacher gez. Christoph Weyer
1. Vorsitzender Vorstand Sport