Im Anschluss an die generell gültige Spiel- und Platzordnung werden die wegen der Corona-Pandemie geltenden speziellen „Coronabedingte Verhaltensregeln auf der TV-Anlage“ dargestellt.

 

Tennisverein Hohenacker e.V.

Spiel- und Platzordnung

Stand: 1. Mai 2020

 

Änderungen gegenüber dem Stand vom 01.10.2016:

  • §3, Abs. 4: Statt Platz 6 wurde Platz 3 festgelegt.
  • §3, Abs. 6: Die Gebühr wurde von 8.– auf 10.— erhöht.

 

§ 1 Spielsaison

Der Vorstand legt den Beginn und das Ende der Spielsaison fest und gibt es den Mitgliedern durch Aushang auf der Anlage bekannt.

 

§ 2 Spielberechtigung

Spielberechtigt sind:

  • Aktive Mitglieder, die im Besitz einer gültigen Spielberechtigung sind.
  • Passive Mitglieder haben das Recht, an Vereinsturnieren (Saisonbeginn, Sommerfest, Saisonabschluss) aktiv teilzunehmen.
  • Gastspieler, nachdem die Eintragung im Gästespielbuch erfolgt ist (vgl. § 3, Abschn. 5).
  • Nichtmitglieder nach Buchung des speziell hierfür vorgesehenen Platzes. Die Buchung kann
    nur am Wochenende ausschließlich für den darauf folgenden Montag erfolgen (vgl. § 3, Abschn. 6).

 

§ 3 Spielzeiten

Die durch Aushang auf der Tennisanlage angezeigten Trainingszeiten und Verbandsspiele haben grundsätzlich Vorrang gegenüber den nachfolgenden Regelungen.

1   Die allgemeine Spielzeit beginnt um 7.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.

2   Erwachsene (über 18 Jahre) und Auszubildende sind ohne Einschränkung spielberechtigt.

  Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) sind an Werktagen von 7.00 bis 17.00 Uhr spielberechtigt. Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen sie nur mit Erwachsenen und Auszubildenden spielen. An Samstagen/Sonntagen/Feiertagen sind jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) uneingeschränkt spielberechtigt.

  Ergänzend zu dieser Regelung sind Jugendliche auf Platz 3 – und nur auf diesem – ohne zeitliche Einschränkung spielberechtigt (d.h. werktags auch nach 17.00 Uhr und an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen). Erwachsene und Auszubildende sind allerdings auf diesem Platz wie bisher auch spielberechtigt. Erwachsene und Auszubildende sollten jedoch, falls andere Plätze frei sind, diese belegen.

   Ein Gastspieler ist erst dann spielberechtigt, wenn sich das mitspielende TV-Mitglied im Gastspielerbuch mit Namen und Uhrzeit des Spielbeginns eingetragen hat. Nach Beendigung des Spiels ist die Uhrzeit einzutragen.

                                                    Spielmöglichkeit für Gäste:
(a) Bis Beginn der Sommerferien: Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr sowie ganztägig an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen

(b) Ab Beginn der Sommerferien: Ohne Einschränkung an allen Tagen

                                                                Spiel-Gebühr:
(a) Generell pro Platz und Stunde (60 min.): 6.– Euro

(b) Pro angefallene 30 Minuten werden 3.– Euro berechnet.

Hinweis: Die Gebühr ist unabhängig von der Anzahl der Gäste. Es können z.B. ein TV-Mitglied und 3 Gäste auf einem Platz spielen, die Stunde kostet auch dann 6.– Euro.

6    Nichtmitgliedern steht montags (werktags) Platz 3 entsprechend der von ihnen gebuchten Zeit zur Verfügung. Die Buchung erfolgt am Wochenende ausschließlich für den darauf folgenden Montag. Die Gebühr beträgt 10.— Euro/Stunde unabhängig von der Zahl der Spieler.

   Die Spieldauer einschließlich der Platzpflege beträgt für Einzel und Doppel jeweils 60 Minuten. Die Platzpflege beinhaltet das Spritzen vor dem Spiel (bei trockenem Sand) und das Abziehen des Platzes nach dem Spiel (vgl. § 6).

 

§ 4 Platzbelegung

1   Die Platzbelegung erfolgt durch Anbringung der Spielberechtigung auf der Platzbelegungstafel. Es dürfen nur Spielberechtigungsmarken von auf der Anlage anwesenden Spielern angebracht werden.

2   Ein „Nachschieben“ der Spielberechtigungsmarken während der Spielzeit ist unzulässig.

  Wird ein Platz nur durch eine Person belegt, kann ein anderer Spielberechtigter seine Spielberechtigungsmarke dazuhängen.

4    Bei Wartezeiten von mehr als 1 Std. sind die Plätze vorrangig mit Doppeln zu belegen.

5    Für Gastspieler ist vom Vereinsmitglied die Spielberechtigungsmarke „Gast“ anzubringen.

6    Nichtmitgliedern, die am Wochenende beim Hüttendienst für den folgenden Montag gebucht haben, steht der reservierte Platz zur Verfügung. Hier wird die Marke „Vermietet“ vom Hüttendienst angebracht.

   Für Mannschaftstraining und Verbandsspiele sind die benötigten Plätze mit den entsprechenden Spielmarken rechtzeitig vorab zu belegen. Wenn keine weiteren Verbandsspiele dagegen sprechen, kann eine 4er Mannschaft auf 4 Plätzen ihre Einzel beginnen.

   Für Vereinsturniere, offene Turniere und Freundschaftsspiele kann der Vorstand je nach Bedarf die Anlage belegen.

 

§ 5  Spielkleidung

Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze benutzt werden.

 

§ 6 Pflege der Plätze

   Die Spielzeit ist so zu wählen, dass genügend Zeit (mind. 5 Min.) zum Abziehen der Plätze nach dem Spiel und zum Spritzen vor dem Spiel zur Verfügung steht.

2    Die Platzpflege ist nach den aushängenden Tafeln vorzunehmen. Die Plätze sind auf ihrer gesamten Fläche (nicht nur das Spielfeld) entsprechend der folgenden Grafik (siehe folgende Seite) komplett abzuziehen. Sind beim Spiel gröbere Unebenheiten oder Löcher entstanden, sind diese unverzüglich zu begradigen und mittels Reiben oder Stampfen mit den Füßen wieder zu befestigen. Die Linien sind mit dem Besen zu säubern.

Bei trockenen Plätzen muss der Platz ganzflächig vor Spielbeginn beregnet werden, gegebenenfalls ist anstatt der automatischen Beregnung der Wasserschlauch mit Fächerdüse zu benutzen. Bei großer Trockenheit kann es erforderlich sein, dass die Plätze auch während des Spiels gewässert werden müssen. Nach dem Spielen ist der Platz mit dem Schleppnetz abzuziehen. Benutzte Geräte sind ordnungsgemäß aufzuhängen.

Abziehvorgang:

 

§ 7 Ordnung auf den Plätzen

   Die Plätze sind in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen (z.B. kein Zurücklassen von Getränkeflaschen, Balldosen, etc.).

 Das Mitnehmen von Tieren auf die Plätze ist verboten.

3    Ist der Platz nach einem Tennisspiel nicht weiter belegt, so muss der Benutzer den Platz abschließen – auch tagsüber. Das letzte sich auf der Anlage aufhaltende Mitglied ist dafür verantwortlich, beim Verlassen der Anlage

–        die Sonnenschirme auf den Tennisplätzen in die vorgesehenen Behältnisse zu verstauen

–        die Sonnenschirme vor der Bewirtschaftungshütte festzuzurren

–        alle Sitzkissen in die dafür vorgesehene Kiste zu legen

–        alle Licht- und Stromquellen abzuschalten

–        in der Bewirtschaftungshütte die Dachluke und alle Fenster zu schließen

–        alle Türen (Eingangstür zur Anlage, Tennisplätze, Bewirtschaftungshütte und

Funktionsgebäude mit Umkleideräume und WC sowie den Schuhraum) abzuschließen.

 

§ 8 Bespielbarkeit

Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Vorstand und die damit beauftragten Mitglieder des technischen Ausschusses.

 

§ 9 Haftung

Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden und Folgeschäden aus unsachgemäßer Benutzung.

 

Hohenacker, den 01. Mai 2020

 

gez. Dr. Jochen Matzenbacher                              gez. Christoph Weyer

1. Vorsitzender                                                          Vorstandsmitglied für Sport

 


                             Gültig ab 3. April 2021

 

Version 3

Coronabedingte Verhaltensregeln auf der TV-Anlage

Wir bitten alle Mitglieder dringend, die nachfolgend aufgeführten

Verhaltensregeln konsequent einzuhalten.

1. Generell gültige Hygienevorschriften/Kontaktbeschränkungen

  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,  namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  • Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag.
  • Regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände waschen, ggfs. Desinfektionsmittel benutzen.
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten, nicht Mund und Nase berühren.
  • Abstand von mind. 1,5 m voneinander halten.
  • Bei Husten und Niesen ein Taschentuch verwenden oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Von anderen Personen wegdrehen.
  • Verletzungen und Wunden mit einem Pflaster oder Verband abdecken.

 

2.  Umkleide- und Duschräume sowie Hütte

 Die Vorgaben zur Benutzung der Umkleide- und Duschräume sowie der Hütte können sich ändern. Der jeweils aktuelle Stand ist den  Informationsblättern an den Räumlichkeiten zu entnehmen.

 

3.  WC-Räume

Die Benutzung der WC-Räume ist gestattet. Zu beachten ist:

  • Bitte Hände vorher und nachher gründlich waschen und
  • Je Damen- und Herren-WC hat jeweils nur eine Person Zutritt.
  • Beim Warten mind. 1,5 m Abstand halten.

 

4.  Plätze belegen

  • Nur Einzeln an der Belegungstafel stehen und Namensmarke
  • Nach Anbringen der Namensmarke unbedingt auch den Namen in das Platzbelegungs-Buch eintragen. Es handelt sich um eine behördliche Vorgabe, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

 

5.  Spielen auf dem Platz

Die Vorgaben zu Einzel oder Doppel können sich ändern. Der jeweils aktuelle Stand ist dem Informationsblatt an der Stecktafel zu entnehmen.

Generell ist zu beachten:

  • Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag.
  • Mindestabstand von 1,5 m einhalten.
  • Einzeln und somit nacheinander den Platz betreten + verlassen.
  • Mit dem Betreten des Platzes so lange warten, bis die vorher spielenden Spieler*innen den Platz gekehrt und verlassen haben.
  • Tennistaschen getrennt voneinander abstellen. Am besten auf den voneinander entfernt stehenden Bänken.
  • Beim Seitenwechsel jeweils rechts am Pfosten vorbeigehen.

 

6.  Trainingsbetrieb

Die Vorgaben zum Training können sich ändern. Der jeweils  aktuelle Stand ist dem Informationsblatt an der Stecktafel zu      

 Generell gelten die unter Punkt 5 „Spielen auf dem Platz“ genannten Regeln.

 

7.  Aufenthalt auf der Anlage

  • Die Vorgaben zum Aufenthalt auf der Anlage können sich ändern. Der jeweils aktuelle Stand ist dem Informationsblatt an der Hütte entnehmen.
  • Grundsätzlich wird empfohlen, nach dem Spielen möglichst nach Hause zu gehen.
  • Falls ein Aufenthalt notwendig ist, z.B. beim Warten auf einen freien Platz oder Eltern warten auf ihre trainierenden Kinder, unbedingt mind. 1,5 m Abstand einhalten und auch die sonstigen Hygieneregeln/Kontaktbeschränkungen beachten (vgl. Punkt. 1).

 

gez. Dr. Jochen Matzenbacher

1.  Vorsitzender und Corona-Beauftragter

Waiblingen, den 3. April 2021

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Gültig ab 5. Juni 2020

Version 2

Coronabedingte Verhaltensregeln auf der TV-Anlage

Wir bitten alle Mitglieder dringend, die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln konsequent einzuhalten.

 

1. Generell gültige Hygienevorschriften/Kontaktbeschränkungen

  • Bei Symptomen wie erhöhter Temperatur, Schlappheit, trockener Hus- ten gar nicht auf die Anlage gehen bzw. diese sofort verlassen.
  • Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag.
  • Regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände waschen, ggfs. Desinfek-tionsmittel benutzen.
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten, nicht Mund und Nase berühren.
  • Abstand von mind. 1,5 m voneinander halten.
  • Bei Husten und Niesen ein Taschentuch verwenden oder die Armbeugevor Mund und Nase halten. Von anderen Personen wegdrehen.
  • Verletzungen und Wunden mit einem Pflaster oder Verband abdecken.

 

2. Hütte, Umkleide- und Duschräume

  • Die Benutzung der Umkleide- und Duschräume ist bis auf weiteres untersagt.
  • Insofern sollten die Spieler/innen bereits spielbereit gekleidet sein.
  • Die Benutzung der Hütte ist ab 21. Mai 2020 für die Getränkeentnahmeerlaubt. Zu beachten ist:

o Nur eine Person darf sich in der Hütte aufhalten.
o Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Hütte im WC-Raum die Hände gründlich mit  Seife  waschen oder desinfizieren.
o Beim Verzehr des Getränkes auf der Anlage mind. 1,5 m Abstand halten.

 

3. WC-Räume

• Die Benutzung der WC-Räume ist gestattet. Zu beachten ist:
o Bitte Hände vorher und nachher gründlich waschen und desinfi-zieren.
o Je Damen- und Herren-WC hat jeweils nur eine Person Zutritt.o Beim Warten mind. 1,5 m Abstand halten.

 

4. Plätze belegen

  • Nur einzeln an der Belegungstafel stehen und Namensmarke anbringen.

  • Nach Anbringen der Namensmarke unbedingt auch den Namen in das Platzbelegungs-Buch eintragen. Es handelt sich um eine behördliche Vorgabe, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

 

5. Spielen auf dem Platz

  • Es sind Einzel erlaubt. Seit dem 4. Junu 2020 sind auch wieder Doppel erlaubt. Zu beachten ist:
    o Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag.
    o Mindestabstand von 1,5 m einhalten.

o Einzeln und somit nacheinander den Platz betreten und verlassen
o Mit dem Betreten des Platzes so lange warten, bis die vorher spielenden Spieler/innen den Platz   gekehrt und verlassen haben.
o Tennistaschen getrennt voneinander abstellen. Am besten auf den voneinander entfernt stehenden Bänken.
o Beim Seitenwechsel jeweils rechts am Pfosten vorbeigehen.
o Sofern es regnet, unter Einhaltung der Abstandsregel den Platz verlassen und ggfs. nach Hause gehen.

 

6. Trainingsbetrieb

  • Trainer dürfen mit maximal 4 Trainingsteilnehmern trainieren. Das Training muss so konzipiert werden, dass der Mindestabstand eingehalten wird.
  • Es gelten die Regeln wie unter Punkt 5 „Spielen auf dem Platz“.

7. Aufenthalt auf der Anlage

  • Aufenthalt auf der Anlage ist möglichst zu vermeiden.
  • Deshalb nach dem Spielen möglichst nach Hause gehen.
  • Falls ein Aufenthalt notwendig ist, z.B. beim Warten auf einen freien Platz oder Eltern warten auf ihre trainierenden Kinder, unbedingt mind. 1,5 m Abstand einhalten und auch die sonstigen Hygieneregeln/Kontaktbeschränkungen beachten (vgl. Punkt. 1).

 

gez. Dr. Jochen Matzenbacher 1. Vorsitzender – Corona-Beauftragter

gez. Nicole Izyk Stv. Vorsitzende – Corona-Beauftragte

Waiblingen, den 5. Juni 2020

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Gültig ab 11. Mai 2020

CORONABEDINGTE VERHALTENSREGELN AUF DER TV-ANLAGE

 Wir bitten alle Mitglieder dringend, die nachfolgend aufgeführten

Verhaltensregeln konsequent einzuhalten.

 

1. Generell gültige Hygienevorschriften/Kontaktbeschränkungen

  • Bei Symptomen wie erhöhter Temperatur, Schlappheit, trockener Husten gar nicht auf die Anlage gehen bzw. diese sofort verlassen.
  • Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag.
  • Regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände waschen, ggfs. Desinfektionsmittel benutzen.
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten, nicht Mund und Nase berühren.
  • Abstand von mind. 1,5 m voneinander halten.
  • Bei Husten und Niesen ein Taschentuch verwenden oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Von anderen Personen wegdrehen.
  • Verletzungen und Wunden mit einem Pflaster oder Verband abdecken.

2. Hütte, Umkleide- und Duschräume

  • Die Benutzung der Hütte sowie der Umkleide- und Duschräume ist bis auf weiteres untersagt.
  • Insofern sollten die Spieler/innen bereits spielbereit gekleidet sein.

3. WC-Räume

  • Die Benutzung der WC-Räume ist gestattet.
  • Bitte Hände vorher und nachher gründlich waschen und desinfizieren.
  • Je Damen- und Herren-WC hat jeweils nur eine Person Zutritt.
  • Beim Warten mind. 1,5 m Abstand halten.

4. Plätze belegen

  • Nur einzeln an der Belegungstafel stehen und Namensmarke anbringen.
  • Nach Anbringen der Namensmarke unbedingtauch den Namen in das Platzbelegungs-Buch eintragen. Es handelt sich um eine behördliche Vorgabe, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

5. Spielen auf dem Platz

  • Es sind nur Einzel erlaubt. Keine Doppel, auch kein „Familien-Doppel“.
  • Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag.
  • Mindestabstand von 1,5 m einhalten.
  • Einzeln und somit nacheinander den Platz betreten und verlassen
  • Mit dem Betreten des Platzes so lange warten, bis die vorher spielenden Spieler/innen den Platz gekehrt und verlassen haben.
  • Tennistaschen getrennt voneinander abstellen. Am besten auf den voneinander entfernt stehenden Bänken.
  • Beim Seitenwechsel jeweils rechts am Pfosten vorbeigehen.
  • Sofern es regnet, unter Einhaltung der Abstandsregel den Platz verlassen und ggfs. nach Hause gehen.

6.Trainingsbetrieb

  • Trainer dürfen mit maximal 4 Trainingsteilnehmern trainieren. Das Training muss so konzipiert werden, dass der Mindestabstand eingehalten wird.
  • Es gelten die Regeln wie unter Punkt 5 „Spielen auf dem Platz“.

7. Aufenthalt auf der Anlage

  • Aufenthalt auf der Anlage ist möglichst zu vermeiden.
  • Deshalb nach dem Spielen möglichst nach Hause gehen.
  • Falls ein Aufenthalt notwendig ist, z.B. beim Warten auf einen freien Platz oder Eltern warten auf ihre trainierenden Kinder, unbedingt mind. 1,5 m Abstand einhalten und auch die sonstigen Hygieneregeln/Kontaktbeschränkungen beachten (vgl. Punkt. 1).

 

gez. Dr. Jochen Matzenbacher                 gez. Nicole Izyk

1. Vorsitzender                                           Stv. Vorsitzende

Corona-Beauftragter                                Corona-Beauftragte

Waiblingen, den 8. Mai 2020